Gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichts Heidelberg, der Staatsanwaltschaft Heidelberg sowie der Stadt Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Eberbach

Einführung der elektronischen Akte in Bußgeldverfahren auch bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Heidelberg

Symbolfoto: Pixabay

Als weiterer Meilenstein im Rahmen der Digitalisierung der Justiz ging zum 19. September 2023 im Rahmen eines Pilotprojekts die elektronische Bußgeldakte bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg und dem Amtsgericht Heidelberg an den Start.

Als Bußgeldbehörden nehmen zunächst die Stadt Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Eberbach teil. Sie übermitteln der Staatsanwaltschaft Heidelberg ihre Abgaben nun auf elektronischem Weg, welche diese ebenfalls digital bearbeiten und elektronisch an das Amtsgericht Heidelberg weiterleitet.

Die elektronische Weiterführung der Akte setzt sich sodann am Amtsgericht Heidelberg fort, sodass etwa der Schriftverkehr zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und dem Amtsgericht – wie bereits in Zivil-, Familien- und Betreuungsverfahren üblich – ausschließlich in elektronischer Form über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfolgt. Auch die Akteneinsicht wird auf elektronischem Weg über ein Akteneinsichtsportal gewährt. Bürgerinnen und Bürger können das Gericht natürlich weiterhin auf den bekannten Wegen erreichen.

Begonnen wird die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heidelberg mit den Einspruchsverfahren im Verkehrsbereich, die elektronische Übermittlung der übrigen Bußgeldverfahren wird folgen. Bei den Bußgeldbehörden bestehen die Akten bereits auch in elektronischer Form.

Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs stehen die teilnehmenden Behörden in direktem Kontakt miteinander und zudem mit dem Fachzentrum für Informations- und Kommunikationstechnik der baden-württembergischen Justiz sowie dem Rechenzentrum der Kommunen, Komm.One, als Verfahrensbetreuer. Am 7. September 2023 fand zur Untermauerung der Wichtigkeit dieses persönlichen Austauschs auch in der zunehmend digitalisierten „Justiz“-Welt ein „analoges“ Auftaktgespräch zur eAkten-Einführung zwischen den beteiligten Akteuren im Justizgebäude in Heidelberg statt.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2016 hat die Pilotierungsphase der elektronischen Akte in der baden-württembergischen Justiz beim Arbeitsgericht Stuttgart und beim Landgericht Mannheim begonnen. Nach weiteren Pilotierungen in den anderen Gerichtsbarkeiten und ersten Vollausstattungen waren im Jahr 2021 alle Landgerichte in Zivilsachen mit der eAkte ausgerüstet. Eine flächendeckende Ausrüstung mit der elektronischen Akte in allen Bereichen ist bis Ende 2025 geplant.  

 

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