Bauverwaltung

Anträge nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Mit der Checkliste (98 KB) für Anträge im Kenntnisgabeverfahren, Bauanträge sowie Bauvoranfragen können sich Bauherren vorab über die notwendigen Verfahrensschritte bzw. erforderlichen Formulare informieren.

Mit dem Online-Formular des Statistischen Landesamtes können die Bauherren bzw. ihre Architekten die im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahrens notwendigen statistischen Erhebungsbögen online fertig stellen bzw. Blanko-Erhebungsbögen für Baugenehmigungs- und Abgangsstatistik ausdrucken.

www.statistik-bw.de/baut/

Hinweise zum neuen Online-Dienst des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises

Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand meines Bauantrages? Diese und weitere Fragen können sich Bauherren und Planverfasser ab sofort bequem von zu Hause oder vom Büro aus selbst beantworten. Möglich macht dies eine neuer Online-Dienst des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

Unabhängig von den Sprechzeiten des Baurechtsamtes kann der Bauherr nun per Mausklick Informationen zu seinem Bauantrag einholen. Neben den Antragsteller- und Baudaten kann der Bauherr auch sehen, welcher Sachbearbeiter seinen Antrag bearbeitet und kann diesem über ein Kontaktformular direkt eine Mitteilung senden. Eine Auflistung der noch fehlenden Bauvorlagen steht ebenfalls zur Verfügung. Die Bedienung dieses speziell für die Zielgruppe direkt beim Baurechtsamt geführten Online-Service ist sehr benutzerfreundlich.

Und so funktioniert es!

Mit dem Eingang des Baugesuchs beim Baurechtsamt erhalten Bauherren und Architekten jeweils einen Zugangscode, mit dem sie sich über das Internet beim Baurechtsamt einloggen können.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Einen WBS benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind.
Bei den geförderten Wohnungen besteht neben einer Belegungsbindung auch eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Baden-Württemberg ausgestellten WBS gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Zuständig für die Ausstellung der WBS bei der Stadtverwaltung Eberbach ist die Bauverwaltung, Sachbearbeiterin Frau Rau, Zi. 3.03; Tel.-Nr. 06271/87266; Email: Bauamt@eberbach.de 

Antragsformulare sowie nähere Informationen finden Sie auch hier.

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtbauamt

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-262
Telefax 06271 87-440

bauamt@eberbach.de

Öffnungszeiten:

Weitere Informationen finden Sie HIER...