Bitte im Aufzug nicht hüpfen und springen

Stadt Eberbach stellt bei unsachgemäßer Nutzung Folgekosten in Rechnung

Der Aufzug beim REWE. Foto: Stadt Eberbach

Da es immer wieder wegen unsachgemäßer Nutzung zu Ausfällen des Aufzugs beim REWE kommt, möchten wir darauf hinweisen, dass Hüpfen und Springen im Aufzug nicht erlaubt ist. Der Aufzug ist mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und bleibt dann stehen.

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Kosten, die bei unsachgemäßem Nutzen des Aufzugs entstehen, dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Neben dem Einsatz der Feuerwehr, die die Aufzugstür gegebenenfalls notfallmäßig öffnen muss, stellt die Stadt Eberbach auch die Kosten des Aufzugstechnikers in Rechnung. Zudem erstatten wir bei Sachbeschädigungen möglicherweise Anzeige.

Während der Zeit der Notöffnung bis zum Eintreffen des Technikers steht der Aufzug nicht zur Verfügung. Das ist insbesondere für Menschen, die darauf angewiesen sind, immer wieder aufs Neue sehr problematisch. Wir bitten um Rücksichtnahme und darum, den Aufzug angemessen zu nutzen.

 

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69412 Eberbach

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