Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung ab 01.05.2024

Als verantwortungsbewusste Tierfreunde und Tierfreundinnen möchten wir Sie, liebe Eberbacher Bürgerinnen und Bürger, auf die Bedeutung der Katzenschutzverordnung hinweisen und Sie für eine gemeinsame Verantwortung sensibilisieren.
 
Ziel, der am 01.05.2024 in Kraft tretenden Verordnung ist es, das Elend und Leid der verwilderten, freilebenden und herrenlosen Katzen langfristig zu verringern und die beobachtete zunehmende Population der letzten Jahren zu regulieren.

Katzen sind wundervolle Tiere, die unsere Gesellschaft bereichern. Doch gerade herrenlose Katzen benötigen unsere besondere Aufmerksamkeit und Hilfe.
 
Viele dieser verwilderten Katzen befinden sich in schlechter körperlicher Verfassung: Sie sind oft verwahrlost, unterernährt und von Parasiten befallen. Nicht kastrierte Kater liefern sich Revierkämpfe mit zum Teil schweren Verletzungen und leider können sie auch Krankheiten (Zoonosen) übertragen.
 
Wenn Sie herrenlose Katzen in Ihrem Garten füttern, übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Leben dieser Tiere. 
 
Es ist lobenswert, dass Sie Mitgefühl zeigen und sich um diese Tiere sorgen. Sie sollten sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass Sie als „Futtergeber“ eine Verantwortung für die Tiere tragen.

Denn wussten Sie schon? Auch wenn herrenlose Katzen in Ihrem Garten auftauchen und Sie sich rührend um sie kümmern, werden Sie zum Halter gemäß der Katzenschutzverordnung. Dies mag auf den ersten Blick ungewohnt erscheinen, aber es zeigt die Verbindung, die wir zu diesen wunderbaren Tieren aufbauen können.
 
Dieses Füttern muss jedoch mit einer Kastration der Katzen und einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle der Tiere verbunden sein. Sollten die Katzen nämlich nur gefüttert werden, werden sie sich auch wieder vermehren und dies gilt es zu vermeiden.
 
Auch wenn Katzenkinder so süß und niedlich aussehen, bitte melden Sie diese sofort bei uns und warten nicht, bis diese „groß“ sind. Denn bereits mit vier bis sechs Monaten können diese Katzen auch wieder trächtig werden oder Junge zeugen. Auch ist die Chance, die Katzenkinder zu zähmen und zu vermitteln erschwert oder ist gar vertan.

Gemäß der für Eberbach, in der Gemeinderatssitzung am 23.10.2023, beschlossenen Katzenschutzverordnung haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang (Zugang ins Freie) gewähren, die Pflicht, ihre Tiere kastrieren, chippen und registrieren zu lassen. Die Registrierung kann über das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder über das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) erfolgen.
 
Dies gilt nicht für Katzen unter fünf Monaten.
 
Unkastrierte Katzen und Kater dürfen keinen Freigang / unkontrollierten Ausgang bekommen.
 
Mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist es auch möglich, dass Fundtiere, die im Tierheim abgegeben werden, schnell wieder zu ihren Besitzern zurückkehren.
 
Ein unnötiger, meist mit Stress verbundener Aufenthalt, wird somit vermieden.
 
Der Stadt Eberbach ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.
 
Für die Zucht von Rassekatzen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass es eine Kontrolle der Nachzuchten gibt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
 
Tierschutzverein Eberbach - Respektiere Tiere e.V.
Kontakt unter: Tel.: 06271 77345 (auch AB)
per WhatsApp: 01757476007
per E-Mail: tierschutz1913@aol.com
Postadresse: Kellereistr. 20, 69412 Eberbach
 
oder an die
 
Stadtverwaltung Eberbach, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Tel. 06271/87244,
E-Mail: stadt@eberbach.de

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
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