Erbenansprüche

Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.

Vertiefende Informationen

Lebenslage "Erben und Vererben": ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 28.02.2023 freigegeben.

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de

Öffnungszeiten:

Weitere Informationen finden Sie HIER...

Wetter