Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de

Öffnungszeiten:

Weitere Informationen finden Sie HIER...

Wetter