Leistungen

Antrag auf Genehmigung einer Sperrfristverschiebung nach DüV

Für die Verschiebung der Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist eine Genehmigung notwendig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen triftige Gründe, z. B. regionaltypische Gegebenheiten wie die Wetterverhältnisse, vorliegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist ist schriftlich unter Angabe der zutreffenden Gründe bei der zuständigen Behörde nach Landesrecht einzureichen.

Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Sperrfrist zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

Nach Gebührenordnung abhängig vom Antrag.

Hinweise

Die Sperrfrist kann maximal um 4 Wochen verschoben werden. Die festgelegte Dauer des Sperrzeitraumes kann nicht gekürzt werden.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 12.09.2023

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de

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