Entwicklungskonzept

Entwicklungskonzept für den Einkaufs- und Dienstleis-tungsstandort Eberbach als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Verfahrensablauf:

Gemeinderatssitzung - 30.04.2009

Beschluss:

  • Erarbeitung eines Entwicklungskonzept für den Einzelhandelsstandort Eberbach
  • Einsetzung einer Projektgruppe zur Vorbereitung eines Vergabebeschlusses für den Gemeinderat. Die Projektgruppe setzte sich aus Vertretern von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Politik und Verwaltung zusammen.

Gemeinderatssitzung - 25.06.2009

Beschluss:

  • Auftragserteilung (nach vorangegangener Vorstellung der Bewerber in der Projektgruppe), für die Erstellung des Gutachtens, an das Gutachterbüro imakomm AKADEMIE GmbH, Aalen
  • Vorstellung des „Fahrplanes“ zur Umsetzung des Handlungskonzeptes als Teil des Entwicklungskonzeptes
  • Erläuterung des Ablaufs des rechtlichen Verfahrens des Entwicklungskonzeptes, um dem Entwicklungskonzept den rechtlichen Status eines städtebaulichen Konzepts nach BauGB mit interner Bindungswirkung für Verwaltung und Gemeinderat zu verleihen

27.04.2010

  • Vorstellung des Entwicklungskonzeptes der Öffentlichkeit im Rahmen einer Präsentation
  • Bereitstellung des Gutachten im Entwurf zum Download auf der Homepage der Stadt Eberbach

Gemeinderatssitzung - 28.10.2010

  • Aussprache der von der imakomm AKADEMIE GmbH vorgeschlagene öffentliche Auslegung des Entwicklungskonzeptes, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • Zuordnung der Innenstadtabgrenzung entlang der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Gartenstraße ebenso dem zentralen Versorgungsbereich

05.11.2010

Öffentliche Bekanntmachung des Zeitraumes für die Öffentlichkeitsbeteiligung.


12.11.2010

Veröffentlichung in der

  • Eberbacher Zeitung
  • Rhein-Neckar-Zeitung

18.11.2010 bis 17.12.2010

Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Auslegung des Entwicklungskonzeptes zur Einsichtnahme im Rathaus Eberbach
  • Bereitstellung des Konzeptes zum Download auf der städtischen Homepage

10.11.2010

Aufforderung der Verwaltung an die zu beteiligenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie an die Nachbargemeinden.

Die immakom AKADEMIE GmbH hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zusammengefasst und die darin getroffenen Aussagen mit der
Verwaltung abgesprochen.

Zentrales, planungsrechtliches Steuerungsinstrument für die Umsetzung der grob skizzierten Ziele und Strategien stellt die durch das Gutachterbüro erstellte ortsspezifische Sortimentsliste dar („Eberbacher Liste“).


Gemeinderatssitzung (öffentlich) - 29.09.2011

Beschluss:

  • Entwicklungskonzept „Einkaufs- und Dienstleistungsstandort Eberbach“ sowie die dazu gehörige örtliche Sortimentsliste als städtebauliches
    Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch

 


Mit Beschluss des Gemeinderates wird aus dem Entwicklungskonzept ein städtebauliches Konzept mit einer internen Bindungswirkung bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie bei planungsrechtlichen Entscheidungen zu Bauanträgen und Anfragen. Bei Aufstellung neuer Bebauungspläne als auch bei der Änderung bzw. Erweiterung rechtsverbindlicher Bebauungspläne soll das vorliegende Konzept als Leitfaden dienen. Mit dieser Beschlussfassung sind die städteplanerischen Aufgaben des Entwicklungskonzeptes abgearbeitet. Die Verwaltung ist jedoch weiterhin aufgefordert, die Umsetzung der sonstigen Inhalte des  Entwicklungskonzeptes in Abstimmung mit dem Gemeinderat und verschiedenen Akteuren wie EWG und Projektgruppe zu forcieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Stadtbauamt der Stadtverwaltung Eberbach auch unter der E-Mail bauamt@eberbach.de gerne zur Verfügung.

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Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-262
Telefax 06271 87-440

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