Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaziele und der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Sie bezeichnet die strategische Planung und Organisation der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. 

Die Wärmeplanung soll dabei helfen, den Wärmeverbrauch zu senken, Wärme nachhaltig zu erzeugen und somit Versorgungssicherheit herzustellen, Kosten zu reduzieren und das Klima zu schützen.

Anmeldung Interesse an einem Wärmenetzanschluss

Kommunale Wärmeplanung Eberbach - Ihre Teilnahme ist wichtig!

Thermografie*-Berichte von CLIMAP für Ihre Immobilie bestellen und Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss auf der digitalen Karte für Eberbach anmelden.

Im Nachgang zur Berichterstattung über die Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Themen kommunale Wärmeplanung Eberbach und energetisches Quartierskonzept Eberbach Kernstadt & Nord-West am 21.01.2025 in der Stadthalle in Eberbach, möchte die Stadt Eberbach nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, dass Eigentümer von Immobilien aus Eberbach ihr Interesse an einem Anschluss an ein Wärmenetz auf einer digitalen Wärmelandkarte für Eberbach eintragen können. 

Die Abfrage des Anschlussinteresses ist wichtig, um mit der kommunalen Wärmeplanung allen Gebäudeeigentümern einen Hinweis geben zu können, wie sie ihr Haus zukünftig klimafreundlich beheizen können – ob sie damit rechnen können, dass ein Wärmenetz kommt – was sicherlich die komfortabelste Lösung ist, oder ob es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller ist, dezentrale Lösungen zu wählen.

Für Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss nutzen Sie bitte den folgenden Link https://www.climap.de/map/eberbach

oder scannen den QR-Code, um zur digitalen Wärmelandkarte zu gelangen.

Falls Ihr Gebäude auf der Wärmelandkarte nicht markiert ist, dann klicken Sie bitte auf folgenden Link www.climap.de/interessensbekundung und füllen das Formular aus.

Die Hinterlegung des Wärmeanschlusswunsches ist unverbindlich. Sie verpflichten sich weder zum Anschluss an ein Wärmenetz, noch haben Sie dadurch Anspruch auf den Anschluss an ein Wärmenetz.

Des Weiteren besteht über denselben Link bzw. QR-Code die Möglichkeit zur Bestellung von Thermografie-Berichten. Diese werden aus „Wärmebildern“ erstellt, die beim Überfliegen und Befahren des Stadtgebietes mit Ortsteilen mit Wärmebildkameras vor einem Jahr entstanden sind.

Fragen werden auch über E-Mail klimaschutz@eberbach.de oder telefonisch unter 06271 / 87-209 bei der Abteilung Klimaschutz der Stadt Eberbach beantwortet.

* Thermografie ist ein Verfahren, das mithilfe einer Wärmebildkamera beispielsweise die Temperatur an Objekten messen und bildlich darstellen kann. Untersucht werden können damit u. a. Wärmebrücken im Rahmen einer Beratung zur Energieeffizienz.

Video

Hintergrund

Etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen entfallen auf den Bereich Wärme. Wichtigste Energieträger sind derzeit noch fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl. Die Stadt Eberbach hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG-BW) liegt ein Rahmen mit zugehörigen Förderprogrammen für Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern vor, an dem sich Eberbach nun beteiligt. Mit dem ab 01.01.2024 geltenden „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ werden bundesweit alle Kommunen zu einer kommunalen Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 verpflichtet.

Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.

Phasen der kommunalen Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung, Grafik: © Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die kommunale Wärmeplanung erfolgt schrittweise. Zu Beginn erfasst die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf der Gebäude und stellt dar, wie dieser bislang gedeckt wird. Im zweiten Schritt erfolgt eine Potenzialanalyse. Diese bewertet Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasst die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen und mögliche Abwärmepotenziale. Basierend auf diesen Vorarbeiten werden in einem dritten Schritt Eignungsgebiete für die zukünftige Versorgung über Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung erarbeitet. 

Flankierend dazu entsteht ein Maßnahmenprogramm für die weitere Bearbeitung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage des KlimaG BW erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche vorhandene Daten zu übermitteln.

Eine Lenkungsgruppe aus verschiedenen relevanten Akteuren wird eingerichtet, um die Wärmeplanerstellung zu begleiten. Im Laufe der Erstellung der Wärmeplanung finden weitere Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger statt.

Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan dient den Kommunen als informelles Planungsinstrument, das die langfristige Entwicklung des Wärmesektors skizziert. Damit lassen sich zukünftige Maßnahmen der Kommunen aufeinander abstimmen. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie sich die Wärmeversorgung technisch, räumlich und zeitlich entwickeln soll. Daraus erwächst jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik.

Die Verpflichtung aus dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien zu verwenden wird relevant, wenn die Kommune einen entsprechenden Beschluss trifft oder automatisch spätestens ab dem 01.07.2028.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Erarbeitung von Maßnahmen, wie Eberbach mit den Ortsteilen mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden kann. Insgesamt ist eine zukunftsweisende Gestaltung der Wärmeversorgung erforderlich, die planvoll und kosteneffizient verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.

Fragen werden auch über E-Mail klimaschutz@eberbach.de oder telefonisch 06271 / 87-209 bei der Abteilung Klimaschutz der Stadt Eberbach beantwortet.

Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ)

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

www.bmwsb.bund.de

FAQ´s Kommunale Wärmeplanung (KWP)

FAQ`s Wärmeplanung – Wärmeplanungsgesetz (WPG)

FAQ`s Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Downloads

TypNameDatumGröße
PN 250121 Öffentlichkeitsveranstaltung (PDF / 1,1 MB) 23.01.2025 1,1 MB

Video

Kontakt

Klimaschutzmanagement
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach