Bauleitplanung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. 4a BauGB Bebauungsplan „Am Kreisel“ (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB)
Der Verbandsgemeinderat der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Planvorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kreisel“ (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) gefasst. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit von Montag, den 16.06. bis 21.07.2025 durchgeführt. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) erforderlich.Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn hat mit seiner im elektronischen Verfahren, in der Zeit vom 08.10.2025 bis einschließlich 16.10.2025, durchgeführten Beschlussfassung den Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kreisel“ (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen. Mit gleichem elektronischem Verfahren wurde die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der regulären öffentlichen Auslegung findet statt vonMontag, den 10.11.2025 bis einschließlich Montag, den 12.12.2025.Die Unterlagen können bei der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach – Flur 3. OG –, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung sowieder Gemeindeverwaltung Schönbrunn, Bauamt, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch: zusätzlich von 13:30 Uhr - 17:30 Uhr)oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: m.jendretzke@mvv-regioplan.de), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzesgemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kreisel“. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Am Kreisel“ mit Stand vom 11.07.2025 werden daher ebenfalls zur Einsicht bereitgestellt.

