Bitte um Verzicht auf Heckenschnitt ab 01. März
„Frühlingsbeginn“ im Garten: NABU Eberbach-Schönbrunn und die Stadt Eberbach bittet um Verzicht auf Heckenschnitt ab 01. März
Mit den ersten milderen Tagen zieht es viele Menschen wieder in den Garten. Nach den langen Regenwochen werden Bäume, Hecken und Sträucher mancherorts als „überfällig zu beseitigen“ empfunden.
Doch der NABU Eberbach-Schönbrunn und die Stadt Eberbach weisen darauf hin: Ab dem 01. März beginnt die gesetzliche Schutzzeit für Gehölze – und viele Vögel haben bereits mit dem Nestbau begonnen und Fledermäuse haben teilweise schon ihre Sommerquartiere bezogen.
„Für uns wirkt der Frühling oft noch zaghaft, doch in den Hecken herrscht schon reges Leben“, erklärt Dr. Nicolà Lutzmann, Umweltbeauftragter der Stadt Eberbach. Arten wie die Amsel starten früh in die Brutsaison und nutzen dichte Sträucher als geschützte Kinderstube. Ein Rückschnitt kann Nester zerstören oder dazu führen, dass brütende Vögel gestört werden.
Grundlage ist § 39 des Bundesnaturschutzgesetz. Er untersagt in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September das starke Zurückschneiden oder „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken und Gebüschen. Die Regelung dient dem Schutz heimischer Tierarten während ihrer sensiblen Brut- und Aufzuchtphase. Nur in wenigen Fällen können Ausnahmen genehmigt werden.
Der NABU Eberbach-Schönbrunn und die Stadt Eberbach bittet daher Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, Hecken in den kommenden Monaten möglichst unangetastet zu lassen. „Ein naturnaher Garten darf im Frühjahr ruhig etwas wilder aussehen“, so der NABU. „Damit leisten alle einen einfachen, aber wirkungsvollen Beitrag zum Artenschutz direkt vor der eigenen Haustür.“
Für stärkere Schnittmaßnahmen wird der Zeitraum zwischen Oktober und Februar empfohlen.
Bei Fragen können Sie jederzeit eine Mail an bauamt@eberbach.de schreiben oder sich telefonisch unter 06271 / 87-259 melden.


