Aktualisierung und Weiterführung des Indirekteinleiterkatasters der Stadt Eberbach und der umliegenden Gemeinden
Fragebogenaktion für relevante Betriebe in den nächsten Wochen
Die Stadt Eberbach ist nach § 49 Abs. 1 Wassergesetz (WG) in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, über die im Einzugsgebiet der Kläranlage Eberbach liegenden Gewerbebetriebe ein Indirekteinleiterkataster zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
Das Stadtbauamt Eberbach wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro
iat-Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart in den nächsten Wochen alle relevanten abwassererzeugenden Betriebe in Eberbach und den umliegenden Gemeinden (Hirschhorn, Oberzent, Schönbrunn, Waldbrunn und Zwingenberg) mit einem Fragebogen anschreiben.
Die Stadt Eberbach betreibt die mechanisch-biologische Kläranlage Eberbach, die alle anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer im Einzugsgebiet der Kläranlage reinigt und das gereinigte Abwasser in den Neckar ableitet.
Die Anlage kann nur dann eine gute Reinigungsleistung erzielen und gleichzeitig einen möglichst gering belasteten Klärschlamm erzeugen, wenn Störsubstanzen oder gefährliche Stoffe nicht ins Abwasser gelangen.
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlage zu gewährleisten und bei eventuellen Störfällen im Kanalnetz und auf der Kläranalage geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, muss die Stadt Eberbach als Betreiberin einen Überblick über die Art und Zusammensetzung der gewerblichen Abwässer haben. Zu diesem Zweck wird ein Indirekteinleiterkataster geführt, in dem alle wesentlichen Daten der jeweiligen Einleiter erfasst sind. Im Rahmen einer Aktualisierung werden neue Betriebe erfasst bzw. vorhandene Betriebe überprüft.
Um die Informationen zu erhalten, die für eine Beurteilung und Überwachung der Betriebe notwendig sind, werden in den kommenden Wochen Fragebögen an etwa 280 Betriebe und Einrichtungen im Einzugsgebiet der Kläranlage verschickt.
Die Stadt legt dabei größten Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Abwassererzeugern, damit jeder Betrieb nicht über das notwendige Maß hinaus beansprucht wird.
Die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie die Belange des Datenschutzes werden beachtet; die Angaben vertraulich behandelt.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Tiefbauabteilung der Stadt Eberbach unter 06271-87277 - Tiefbauabteilung@Eberbach.de oder die iat-Ingenieurberatung GmbH Telefon 0711 / 814775-0 (Fr. Heinrich) gerne zur Verfügung.
StVE.


