Vorschläge für die Ehrung „Besonderes Engagement“ im Ehrenamt gesucht
Ehrenamtliches Engagement ist eine unverzichtbare Stütze unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ob im sozialen, kulturellen, sportlichen oder kirchlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Umwelt- und Naturschutz oder in vielen weiteren Tätigkeitsfeldern – zahlreiche Menschen engagieren sich freiwillig und meist unentgeltlich für andere.
Dieses besondere Engagement möchte die Stadt Eberbach mit einer Ehrung sichtbar machen und wertschätzen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt Eberbach in seiner Sitzung am 29.06.2026 die bestehenden Ehrungsrichtlinien mit der Ehrung für „Besonderes Engagement“ erweitert. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen sowie Institutionen sind herzlich eingeladen, geeignete Personen für die Ehrung „Besonderes Engagement“ vorzuschlagen.
Vorschläge können bis 30. September 2026 schriftlich beim Hauptamt der Stadt Eberbach eingereicht werden. Die Vorschläge müssen den Namen und die Anschrift der vorgeschlagenen Person sowie des Vorschlagenden enthalten. Darüber hinaus sind die Gründe für die Ehrung nachvollziehbar darzustellen.
Über die eingereichten Vorschläge entscheidet ein Auswahlgremium, das aus dem Bürgermeister sowie den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates besteht.
Geehrt werden in erster Linie Einzelpersonen aufgrund ihres besonderen ehrenamtlichen Engagements. Personengruppen können nur dann gemeinsam ausgezeichnet werden, wenn sie eine ehrenamtliche Aufgabe gemeinschaftlich wahrnehmen oder wahrgenommen haben. Berücksichtigt werden alle Tätigkeiten, die in der Regel unentgeltlich für andere Menschen oder das Gemeinwohl erbracht werden.
Besonders im Blick stehen dabei auch Menschen, deren wertvolle Arbeit häufig im Hintergrund erfolgt und nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Da die Ehrung stellvertretend für das vielfältige ehrenamtliche Engagement in der Stadt Eberbach steht, wird bei der Auswahl auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche geachtet. Pro Jahr können bis zu fünf Personen ausgezeichnet werden.
Die vorgeschlagenen Personen sollen in Eberbach wohnen. Bei auswärtigen Personen muss die ehrenamtliche Tätigkeit einen besonderen Bezug zur Stadt Eberbach haben. Eine langjährige Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation allein begründet keine Ehrung. Ebenso erfolgt für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit keine wiederholte Auszeichnung.
Die Ehrung versteht sich als ideelle Anerkennung des herausragenden bürgerschaftlichen Engagements und wird in der Regel durch den Bürgermeister im Rahmen des Neujahrsempfangs verliehen.
Die Stadt Eberbach freut sich auf zahlreiche Vorschläge (an Stadt Eberbach, Hauptamt, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach oder an hauptamt@eberbach.de) und bedankt sich bereits heute bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit großem persönlichem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren.


