Rasenmähen mittags erlaubt, Laubblasen nur eingeschränkt

Für lautstarke Haus- und Gartenarbeiten gibt es feste Ruhezeiten

Symbolbild Rasenmähen
Ruhezeiten © erstellt mit ChatGPT v. 26.06.26

Da mit Beginn der wärmeren Jahreszeit auch die Haus- und Gartenarbeiten im Freien wieder vermehrt durchgeführt werden, weist das städtische Ordnungsamt auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin.  Für diese gilt zum einen die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach und zum anderen das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) – hier speziell die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wiederum sind höherrangig und heben die Regelungen der städtischen Polizeiverordnung auf.

Laut § 5 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung dürfen „Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können“ nicht an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden. Ebenso nicht an Werktagen von 13 bis 15 und von 20 bis 7 Uhr. Zu diesen Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere alle manuell ausgeführten Tätigkeiten - etwa Hämmern, Holzspalten, Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen - also alle Tätigkeiten, die nicht mit einem elektronisch, elektrisch oder maschinell betriebenen Gerät durchgeführt werden.

Geräte und Maschinen, die elektrisch, elektronisch oder maschinell betrieben werden dürfen - gemäß den Vorgaben der 32. BImSchV - nicht betrieben werden: werktags von 20 bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig. Das bedeutet, dass beispielsweise Rasenmäher und Kettensäge durchgehend von 7 bis 20 Uhr, also auch über die Mittagszeit, laufen dürfen.

Wiederum eingeschränktere Ruhezeiten haben aber Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Während an Sonn- und Feiertagen die Ruhezeiten für diese Geräte ebenfalls ganztägig einzuhalten sind, dürfen sie werktags zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden: von 7 bis 9, von 13 bis 15 und von 17 bis 7 Uhr. Doch auch da gibt es wieder eine Ausnahme: Wenn diese Geräte mit dem „Europäischen Umweltzeichen“ als umweltschonende Geräte gekennzeichnet sind, dann dürfen sie ebenfalls an Wochentagen von 7 bis 20 Uhr benutzt werden.

Weitere Fragen zu den Ruhezeiten beantworten auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Tel. 06271/87244.

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