Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 115 "Rockenauer Straße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i.V.m. 4a BauGB Bebauungsplan Nr. 115 "Rockenauer Straße"
Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 115 "Rockenauer Straße" auf den Gemarkungen Eberbach und Rockenau mit Datum vom 08.05.2026 gebilligt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer frühzeitigen Offenlage die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie artenschutzrechtlichen Gutachten wird von
Montag, den 13.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 21.08.2026
im Rathaus der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach – Flur 3. OG –, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich (bauamt@eberbach.de) oder mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger Terminabsprache) – beim Stadtbauamt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Zimmer-Nr. 3.03 abgegeben werden. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 111 "Ringenacker-Erweiterung" § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. 4a BauGBBebauungsplan Nr. 111 "Ringenacker-Erweiterung"
Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 111 „Ringenacker-Erweiterung“ im Ortsteil Pleutersbach, im Regelverfahren nach § 2 BauGB gebilligt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie artenschutzrechtlichen Gutachten wird von
Montag, den 13.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 21.08.2026
im Rathaus der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach – Flur 3. OG –, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich (bauamt@eberbach.de) oder mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger Terminabsprache) – beim Stadtbauamt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Zimmer-Nr. 3.03 abgegeben werden. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

