Informationen über die gesplittete Abwassergebühr
Seit dem 11. März 2010 sind die Gemeinden Baden-Württembergs durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (Aktenzeichen 2S 2938 / 08) verpflichtet, die Abwassergebühren nach Schmutz- und Regenwasser getrennt zu berechnen. Die bisher ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelte Gebührenabrechnung ist aufgrund der Rechtssprechung künftig nicht mehr zulässig.
Dies bedeutet nicht, dass eine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben wird. Die Stadt Eberbach erzielt also keine Mehreinnahmen. Es wird lediglich die bisherige, auf der Bemessungsgrundlage des verbrauchten Frischwassers berechnete Abwassergebühr in zwei unterschiedliche Gebührenanteile aufgetrennt ("gesplittet").
Der erste Anteil ist die künftige Schmutzwassergebühr. Der zweite Anteil ist die künftige Regenwasser- oder Niederschlagswassergebühr. Je mehr Fläche auf einem Grundstück versiegelt ist, desto höher ist der Anteil der Niederschlagswassergebühr. Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ergeben zusammen die neue Abwassergebühr.
Durch das Prinzip der gesplitteten (getrennten) Abwassergebühr werden die Kosten nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt. Damit wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt und ein umweltbewusster Umgang mit Wasser und Boden wird belohnt.
Im anschließenden können Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den
Leitfaden zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung
einsehen. In diesem Leitfaden wurden von Fachleuten der Verwaltung und der Privatwirtschaft in Baden-Württemberg wichtige technische Gesichtspunkte und eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser zusammengestellt.
Die Ersterhebung ist nun abgeschlossen, sollten Sie darüber hinaus Fragen haben können Sie sich gerne an Herrn Dieter Koch, Tel: 06271 / 87-227, Steueramt wenden.

