Gemeinderat/Gremien
Allgemein
Der Gemeinderat bildet nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg das Hauptorgan der Gemeinde. Er wird alle 5 Jahre gewählt (zuletzt am 07. Juni 2009). Er ist die Vertretung der Bürger und legt die Grundsätze der Verwaltung der Gemeinde fest.
Der Gemeinderat kann weitere Gremien bilden. Diese arbeiten ihm zu oder erledigen übertragene Aufgaben in eigener Zuständigkeit
Gemeinderat
Weitere Gremien
Informationen und Termine
zur Gemeinderats- und Gremienarbeit finden Sie im Bürgerinformationssystem.