Geflügelpest: Gefahr durch mobilen Handel besteht weiter

Zusätzliche Auflagen für mobilen Geflügelhandel werden verlängert

Ein Huhn pickt in der Erde. Auflagen für mobilen Geflügelhand werden verlängert. Symbolfoto: Pixabay

In Baden-Württemberg gibt es seit Beginn des Jahres 2023 zahlreiche bestätigte Nachweise der Geflügelpest. Ein besonderes Verbreitungsrisiko geht von der Abgabe von Lebendgeflügel durch den mobilen Geflügelhandel aus, da diese Tiere aus unterschiedlichen Betrieben stammen und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden. Aus diesen Sachverhalt heraus wurden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln innerhalb Baden-Württembergs, zunächst bis zum 1. Mai 2023 befristet, zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten verfügt. Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen und Verbraucherschutz mitteilt, haben sich die Maßnahmen zur Minimierung des Verbreitungsrisikos sowie zur Verbesserung der amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe bewährt, ohne den Handel komplett untersagen zu müssen. Daher werden diese bis einschließlich 1. Juni 2025 verlängert.

Zur gesamten Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis geht es hier: 

 

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