Schöffenwahl 2023 - Wer möchte Schöffe werden?
Amtszeit 2024 bis 2028 – Interessenten können sich jetzt bewerben
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Heidelberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Eberbach und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises sind verpflichtet, hierzu Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in Eberbach wohnen,
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
- gesundheitlich geeignet sind,
- keine Vorstrafen haben,
- sich nicht in der Insolvenz befinden,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
- zusätzlich beim Jugendschöffenamt: über Erfahrung in der Erziehung verfügen.
Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bitte bis zum 31.03.2023 bei der Stabsstelle Recht der Stadt Eberbach. Bewerbungsformulare erhalten Sie im Rathaus Eberbach, Leopoldsplatz 1, Zimmer 1.14 oder hier zum Download. Selbstverständlich können die Formulare auch telefonisch (Tel. 06271/87-246) oder per Mail (stabsstelle-recht@eberbach.de) angefordert werden. Bei Fragen steht Ihnen unsere Juristin, Frau Simona Farhadi-Sottong (Tel. 06271/87-218) sowie Frau Tanja Frank-Elischer (Tel. 06271/87-246) gerne zur Verfügung.
Anlagen:
-Bewerbungsformular Schöffe
-Bewerbungsformular Jugendschöffe
Der Bürgermeister
Peter Reichert