BetreuungsPass

Durch den BetreuungsPass erhalten Familien und Alleinerziehende in Eberbach seit dem 01.09.2007 einen Zuschuss für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder unter drei Jahren in einer anerkannten Kindertagesstätte oder bei einer qualifizierten Tagesmutter (Kindertagespflegestelle) oder ähnlichen Einrichtung. Der Zuschuss betrug anfänglich 1,60 Euro pro Betreuungsstunde und Kind.

Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat sich im Jahr 2007 aufgrund der damals noch fehlenden gesetzlichen Regelung in der Kleinkindförderung dafür ausgesprochen, einen BetreuungsPass einzuführen und Familien und Alleinerziehende in Eberbach damit  finanziell zu unterstützen.

Durch die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der damit nun auch in der Kleinkindbetreuung gesetzlich geregelten, institutionellen Förderung, ähnlich der Förderung im Kindergartenbereich, ist nun erfreulicher Weise die Finanzierung dieser Einrichtungen durch die Kommunen sicher gestellt.

Trotz dieser mittlerweile vorhandenen gesetzlichen Regelung in der Kleinkindförderung hat sich der Gemeinderat der Stadt Eberbach in seiner Sitzung am 22.07.2010 dafür ausgesprochen, den BetreuungsPass beizubehalten. Vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2018 wurde zusätzlich zur gesetzlichen Förderung an die ortsansässigen Einrichtungen eine freiwillige Förderung in Höhe von 0,50 Euro pro Betreuungsstunde an die Familien und Alleinerziehenden in Eberbach gewährt, die ihr Kind/ihre Kinder unter drei Jahren in einer anerkannten Kindertagesstätte oder bei einer qualifizierten Tagesmutter (Kindertagespflegestelle) oder ähnlichen Einrichtung betreuen lassen.

Mit Beschluss in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 wurde der Zuschuss von bisher 0,50 Euro pro Betreuungsstunde ab 01.09.2018 auf ein Drittel (33 %) der zu leistenden Elternbeiträge erhöht.  

Der BetreuungsPass wird Ihnen automatisch nach der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach Ihrem Zuzug in Eberbach zugeschickt.

Legen Sie den BetreuungsPass einfach einer anerkannten Kindertagesstätte, Tagesmutter oder ähnlichen Einrichtung vor und Sie bezahlen
nur noch einen Teil des üblichen Elternbeitrages – die Stadt Eberbach übernimmt freiwillig den Rest!


Achtung: In den hiesigen konfessionellen Kindergartengruppen gilt der BetreuungsPass allerdings nicht, da wir diese Gruppen bereits auf andere Weise unterstützen.
In den Krippengruppen der konfessionellen Kindergärten hat der BetreuungsPass wiederum Gültigkeit.

Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne unter 06271 87-207 oder 06271 87-220 und bei stadt@eberbach.de.

 

Kontakt Stadt Eberbach

Schul- Sport- und Kindergartenangelegenheiten

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-207
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de