Veterinäramt erweitert Aufstallungspflicht für Geflügel auf den gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Nach Ausbruch der Geflügelpest im Tierpark Walldorf

Huhn in Stall. Foto: pixabay

Nachdem das Virus der Geflügelpest bisher bei einzelnen Wildvögeln im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen werden konnte, wurde es nun bei einem Nandu des Tierparks Walldorf festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am Samstag, 4. März, den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1. Durch diese neue Entwicklung – erstmals war im Landkreis kein Wildvogel betroffen – tritt ab Mittwoch, 8. März, eine Aufstallungspflicht für Geflügel in Kraft, die im gesamten Rhein-Neckar-Kreis gilt.

Die gesamte Presseinformation des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis gibt es hier: 

 

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