Weiterführende Informationen und Links

Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:

Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.

Freigabevermerk

20.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de

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