Grünrahmenplan Ohrsberg der Stadt Eberbach

als sonstige Städtebauliche Planung gemäß dem § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB)

Verfahren:

Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2022 die sonstige städtebauliche Planung „Grünrahmenplan Ohrsberg“ gebilligt und beschlossen.

Inhalt:

Die sonstige städtebauliche Planung „Grünrahmenplan Ohrsberg“ nimmt eine zentrale Stellung im Stadtgebiet ein und besitzt deshalb eine besondere und prägende Bedeutung für die Stadt.

Für die sonstige städtebauliche Planung wurde die Firma Plessing aus 69115 Heidelberg beauftragt die Planungen zu übernehmen und auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Die Funktionen des Ohrsbergs weiter aufrecht zu erhalten und die vorhandenen Potenziale zu nutzen bzw. weiter zu stärken.

Der „Grünrahmenplan Ohrsberg“ dient der Naherholung und der damit verbundenen touristischen Neuausrichtung Eberbachs.

Ziel ist es, die Attraktivität des im Zentrum der Stadt liegenden Ohrsbergs aufzuwerten, ohne dabei seine ökologische Wertigkeit zu vernachlässigen oder gar zu beeinträchtigen. Weiterhin soll durch den Grünrahmenplan die Sicherung und Entwicklung des Biotopwertes sowie eine Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur bzw. Herstellung eines Rundweges zur Freizeiterschließung des sog. Umlaufberges von Eberbach erfolgen.

Öffentliche Bekanntmachung:

Die sonstige städtebauliche Planung „Grünrahmenplan Ohrsberg“ ist am 17.12.2022 öffentlich bekannt gemacht worden. Nachfolgend steht das Konzept zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtbauamt

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-262
Telefax 06271 87-440

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Öffnungszeiten:

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