Geschichte des Stadtteils Gaimühle

Dr. Rüdiger Lenz

Die Gaimühle ist der kleinste Eberbacher Stadtteil, der erst im 19. Jahrhundert einige kommunale Selbstverwaltungsrechte erhielt. Die ersten Nachrichten aus dem späten 14. Jahrhundert beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der Sondernach, wie die Gemarkungsfläche der Gaimühle bis zum frühen 20. Jahrhundert hieß. Die Pächter dieser Grundstücke waren Bürger aus Eberbach oder Untertanen aus den benachbarten Dörfern Obersensbach, Reisenbach und Hetzbach. Erstmals 1367 wird eine an die Burg Zwingenberg abgabenpflichtige Wiese erwähnt – der eigentliche historische Bezugspunkt der heutigen Gaimühle. Die gesamte Gemarkung Sondernach oder zumindest Teile davon standen im Eigentum der Herren von Zwingenberg, die als Vasallen des mainzischen Klosters Amorbach dessen ältere Rechte entweder entfremdet oder durch die damals übliche Eigenrodung eingeengt hatten. Deswegen stritten sich die Herren von Zwingenberg und Amorbach um die Herrschaftsrechte an Itter und Reisenbach. Quer durch die Sondernach, wahrscheinlich zum Teil entlang der Bäche Itter und Sondernach, lief eine unsichtbare herrschaftliche Grenze zwischen beiden Parteien, denn Amorbach zog gleichfalls Zinsen von Sondernacher Grundstücken ein. Noch über Jahrhunderte hinweg blieben die Herren von Zwingenberg und ihre Erben, die Herren vom Hirschhorn, im Besitz der umgebenden Wälder an der Itter, im Höllgrund, am Reisenbach, in der Sondernach und um Eberbach.

Ausgangspunkt menschlicher Siedlungen im Itter- und Reisenbachtal dürfte eine Mühle des Klosters Amorbach gewesen sein. Sie lag zu „Reyssenbach in der Sonderau“ und wird 1550 erstmals erwähnt. Die Mühle stand offenbar an der Einmündung des flößbaren Reisenbachs oder Sondernachbaches in die Itter. Vielleicht ist sie mit jener Mahlmühle im sog. „Reisenbacher Grund an der Sondernach“ unterhalb des Zwingenberger Weilers und jetzigen Stadtteils Friedrichsdorf identisch. Diese Mühle wird im späten 18. Jahrhundert erwähnt, war aber an die Herrschaft Zwingenberg und nicht nach Amorbach zinspflichtig. Ein noch heute an der Friedrichsdorfer Straße stehendes Fachwerkhaus gilt als der älteste Kern der Gaimühle. Es dürfte jene Mahl- und Schneidemühle sein, die der aus Bofsheim (bei Adelsheim) zugewanderte Müller Johann Georg Gaimann (Geymann) im Herbst 1818 mit herrschaftlichem Konsens errichtete. Sie lag am Rande des Markgräflich badischen Waldes Zitterberg. Der sagenhafte Müller Gai, der 1726 die Mühle erbaut haben soll, dürfte damit gesichert sein – allerdings zu einer anderen Zeit.

Neben der Mühle an der Straße nach Friedrichsdorf bildete sich beim Jägerhaus „Antonslust“ eine weitere Siedlungskammer heraus. Das Jagdhaus ist nach einem Jugendfreund des Fürsten Karl zu Leiningen benannt, es entstand fast zeitgleich im frühen 19. Jahrhundert mit der Mühle des Müllers Gaimann. Der Fürst hatte in dieser Zeit auch als weiteres Jagdhaus die sog. „Emichsburg“ errichtet, die nordöstlich von Eberbach am Rande des „Hirschberges“ gestanden hat. Während der Revolution von 1848 wurden sowohl die „Emichsburg“ wie das Jagdhaus „Antonslust“ ausgeplündert und zerstört.

Das im frühen 19. Jahrhundert geschaffene badische Gemeinderecht kannte für Kleinstsiedlungen ohne eigenständigen Charakter den Begriff der „Colonie“. Neben der Gaimühle besaß auch der Stadtteil Badisch-Igelsbach diesen Status minderen Rechts. Mit Eberbach hatten beide „Kolonien“ noch nichts zu tun. Die „Colonie“ Gaimühle umfasste 1855 nur zwei bürgerliche Häuser, ein Wohnhaus und die Säge- und Mahlmühle. Immerhin lebten etwa 15 Einwohner in der Gaimühle.

Bereits 1856 erhielt das jenseitige Itterufer mit dem Gasthaus „Gaimühle“ einen Brückenkopf. Beim Bau der Eisenbahn durch den Odenwald nach Erbach und Hanau kam 1882 ein zweistöckiges Bahnhofsgebäude hinzu, das ursprünglich der Hessischen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft gehörte. Im Jahr 1890 wurden in der „Colonie“ jeweils zwei Gebäude gezählt, die beim Bahnhof sowie bei der Mühle standen. Hinzu kam ein Wirtshaus. Zur “Colonie“ gehörte eine kleine Sondergemarkung, die über 19 ha umfasste und in zwei schmale Streifen zerfiel. Die polizeilichen Funktionen über die „Colonie“ übte zunächst der Bürgermeister der nahe gelegenen Gemeinde Friedrichsdorf aus. Später besaß die Gaimühle als „staatlichen“ Vertreter einen eigenen Stabhalter. Er musste vom jeweiligen Bezirksamt ernannt werden und besaß polizeiliche Befugnisse. Daneben hatte die Gaimühle nur einen amtlich verpflichteten Rechner, der die Gemeinderechnung führte, später auch als weiteres Organ einen Verwaltungsrat, den die wenigen Beitragspflichtigen der Sondergemarkung wählten.

Nach 1893 verschwand die wohl diskriminierend empfundene Bezeichnung Colonie. Nun hieß es: abgesonderte Gemarkung Sondernach. Allerdings übte die Standesherrschaft Zwingenberg, der um die Gaimühle liegende Waldbesitzer, einen erdrückenden Einfluss aus. Der jeweils amtierende Forstmeister zu Zwingenberg als Vertreter des Grundherrn saß im Verwaltungsrat der Gaimühle. Zum Verwaltungsrat gehörten außerdem der Stabhalter und der Rechner als Vertreter der übrigen Beitragspflichtigen.

Der Anstoß zur Eingemeindung nach Eberbach ging von den Bewohnern der Gaimühle aus, die kurz vor der Jahrhundertwende etwa 50 Einwohner hatte. Für Eberbach bedeutete die Eingliederung der Gaimühle zumindest die Landbrücke zum abgetrennten Gemarkungsteil Rothe Fährt, zumal die städtische Gemarkung die Gaimühle auf drei Seiten umschloss. Das zunächst anvisierte Eingliederungsdatum zum 1. August 1895 ließ sich nicht verwirklichen. Die Verhandlungen zogen sich noch einige Jahre hin – nicht nur wegen der zunächst mehrheitlich ablehnenden Haltung des Eberbacher Bürgerausschusses. Die Bewohner der Gaimühle planten die Verlegung einer Wasserleitung und erhofften sich auch die Teilhabe am Eberbacher Bürgernutzen. Erst im Sommer 1899 lebte das Projekt wieder auf. Ein neuer Vertragsentwurf entschärfte das Problem der Wasserleitung. Eine Verordnung des Innenministeriums hob schließlich im Juni 1900 die abgesonderte Gemarkung Sondernach auf. An die Waldgemarkung Zwingenberg fielen die unbewohnten Gemarkungsteile Schlehengrund und Reisenbachergrund. Die eigentliche Gaimühle, d.h. die bewohnten Gebietsteile der Sondernach, in Größe von fast 11 ha mit der Bahnstation (insgesamt waren es 7 Gebäude) wurden zum 1. Juli 1900 mit der Stadt Eberbach vereinigt – in der gleichen Rechtsform wie im Falle des im Jahr 1899 eingegliederten Dorfes Neckarwimmersbach. Die Stadt erhielt auch das gesamte Vermögen der Gaimühle.

Die Gemeindeglieder der Gaimühle erwarben mit der Vereinigung die Eberbacher Bürgerrechte, nicht aber das Recht zur Teilnahme am Bürgergenuss. Die Kosten für den Bau der versprochenen Wasserleitung bestritt die Stadt durch einen zugesagten staatlichen Zuschuss und mit den vertraglich gewährten Ausgleichszahlungen des großherzoglichen Rentamts Zwingenberg. Die Angehörigen beider christlichen Konfessionen, die ursprünglich zu den jeweiligen Kirchengemeinden der Pfarrei Strümpfelbrunn gehört hatten, wurden bis 1914 nach Eberbach umgepfarrt. Die Kinder gingen nach der Eingemeindung nicht mehr in Friedrichsdorf, sondern in Eberbach zur Schule.

Schon im Oktober 1900 nahm die Stadt die Wasserleitung in Betrieb, die Stromversorgung folgte 1926. Durch den Zuzug von Heimatvertriebenen nach 1945 wuchs der Stadtteil kräftig: Um 1955 hatte Gaimühle 19 Häuser und 4 Scheunen mit 100 Einwohnern, 1972 waren es 27 Häuser und 117 Einwohner. Seit den neunziger Jahren ist die Bevölkerungszahl im kleinsten Stadtteil rückläufig: Zur Jahrtausendwende wohnten hier nur noch 86 Mitbürger. Durch zeitgebundene Rationalisierungen verlor der Stadtteil eine Reihe von Einrichtungen: Im Februar 1961 wurde der Bahnhof aufgehoben und zu einem Haltepunkt zurückgestuft. Dem stehen die seit den siebziger Jahren anlaufenden Investitionen der Stadt gegenüber. Im Februar 1977 nahmen sowohl die Aufbereitungsanlage wie der Hochbehälter ihren Betrieb auf. Für die Entwässerung sorgt der in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts fertig gestellte Hauptsammler im Ittertal, als Erschließungsmaßnahmen sind die Kanalisation und die Ortsentwässerung der Gaimühle einschließlich von Antonslust zu erwähnen. Es folgten der Teilausbau der L 2311 nach Friedrichsdorf und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gaimühle.

Nach der Eingliederung im Jahr 1900 beließ die Stadt dem neuen Stadtteil die Funktion des Stabhalters. Dieser sollte - wegen der räumlichen Entfernung - weiterhin die Interessen der Bevölkerung gegenüber der Stadt vertreten und war durch das geltende Gemeinderecht gedeckt. Der Stabhalter wurde bis 1946 ernannt, danach gewählt. Erst um 1969 erlosch dieses Amt. Anstelle des Stabhalters vertritt heute eine Bezirksbeiratsvorsitzende mit einem Bezirksbeirat die Interessen des Stadtteils gegenüber der Gesamtstadt.

Literaturhinweis

  • Rüdiger Lenz: Mühle – Kolonie – Stadtteil. Geschichte der Gaimühle, in: Eberbacher Geschichtsblatt 100 (2001), S. 71-81.
 

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