Führerschein

Hier erfahren Sie

  • wie Sie einen Führerschein erhalten können,
  • welche Nachweise Sie benötigen und
  • was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.

Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023

 

Kontakt Stadt Eberbach

Stadtverwaltung Eberbach

Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Telefon 06271 87-1
Telefax 06271 87-200
stadt@eberbach.de

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