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Sanierungsgebiet
Stadtumbau "Güterbahnhofstraße"
Mit Bescheid vom 14.12.2004 des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde die Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Stadtumbaus West „Güterbahnhofstraße“ bewilligt. Der aktuelle Förderrahmen wurde mit Bescheid des RP Karlsruhe vom 14.06.2005 mit 4.500.000,00 Euro und einer Finanzhilfe von 2.700.000,00 Euro festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermaßnahme läuft aktuell bis 31.12.2012.
Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat am 24.02.2011 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorgelegten Entwicklungskonzeptes „Güterbahnhofstraße“ zur Kenntnis genommen. Im Sanierungsgebiet „Stadtumbau Güterbahnhofstraße“ soll gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) das nachfolgend im Planentwurf dargestellte Gebiet im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfasst werden.
Zur Fortführung des Verfahrens wurde beschlossen:
a) die öffentliche Auslegung des Entwicklungskonzeptes einschließlich der Begründung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
b) die anschließende Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat mit einem Beschluss als städtebauliches Konzept gemäß § 171 b BauGB mit interner Bindungswirkung gemäß § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
Die Dauer der Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde analog § 3 Abs. 2 des BauGB für die Dauer eines Monates festgelegt.
Der Entwurf des Entwicklungskonzeptes „Güterbahnhofstraße“ lag in der Zeit vom 16.05.2011 bis einschließlich 15.06.2011 im Rathaus der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist konnten – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bauamt der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Zi. 3.05 abgegeben werden.
Planentwurf und Begründung stehen hier zum Download bereit.
Im Herbst 2011 ist die Beschlussfassung im Gemeinderat zum Entwicklungskonzept vorgesehen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden werden im Beschluss abgewogen.











