Kontakt Stadt Eberbach
Kämmerei
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Tel.: (06271) 87-257
Fax: (06271) 87-202
LEADER-Geschäftsstelle
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Thomas Schultes
Scheffelstraße 1
74821 Mosbach
Telefon 06261 84-0
Telefax 06261 17649
www.leader-neckar-odenwald-tauber.de
LEADER
Zuschüsse aus Brüssel auch für Bürgerinnen und Bürger in Eberbach
Seit dem 01. Januar 2008 ist die Stadt Eberbach Teil einer europäischen Förderkulisse mit dem Namen „LEADER-Aktionsgebiet Neckar-Odenwald-Tauber“. Und somit besteht seit dem 01. Januar 2008 die Möglichkeit, dass auch private und privat-gewerbliche Antragsteller aus Eberbach in den Genuss von Zuschüssen für bestimmte Projekte kommen können, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Unterstützung von Projekten, die der Entwicklung des ländlichen Raums dienen. 25 Städte und Gemeinden im Fördergebiet Neckar-Odenwald-Tauber können von Zuschüssen der EU und des Landes profitieren. Nicht nur die Gemeinden innerhalb des Fördergebietes können in LEADER Zuschussanträge stellen, sondern auch Private und Privat-gewerbliche, sofern sich das geplante Projekt innerhalb des Aktionsgebietes befindet. Die Stadt Eberbach befindet sich mit der gesamten Gemarkung im Aktionsgebiet. Für private Antragsteller aus Eberbach kann LEADER im Bereich der Projektfinanzierung ein äußerst interessantes Programm sein, weil bei Förderfähigkeit ein Zuschuss gewährt wird und kein zinsverbilligtes Darlehen wie in vielen anderen Förderprogrammen. So können in LEADER z. B. Umnutzungsmaßnahmen gefördert werden, bei denen ehemalige landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude zu Wohnräumen umgenutzt werden. Auch wenn es darum geht, dass ein privat-gewerblicher Antragsteller Investitionen in die Sicherung der Grundversorgung unternehmen möchte, sollte er eine Förderung in LEADER grundsätzlich überprüfen lassen. Ein Beispiel wäre die Errichtung eines Dorfladens mit Waren des täglichen Bedarfs oder die Eröffnung einer Dorfgaststätte. Im touristischen Bereich unterstützen EU und Land ebenfalls Projekte, die privat-gewerblich umgesetzt werden. Plant ein Gastronom bauliche Erweiterungen oder die Schaffung eines neuen touristischen Angebotes, so kann er eine Förderung in LEADER überprüfen lassen. Wenn ein Hotelbetrieb den Einbau von neuen Gästezimmern plant oder in ein neues touristisches Angebot wie beispielsweise Wellness investieren möchte, wäre das möglicherweise ein Fall für eine LEADER-Förderung. Auch die Förderung von Existenzgründungen und die Entwicklung von Kleinstunternehmen ist in LEADER denkbar, sofern das Unternehmen unter 10 Mitarbeitern hat und es sich um ein echtes Handwerk handelt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Förderung in LEADER an Richtlinien gebunden ist, die es bei der Antragstellung zu beachten. So darf z. B. bei Antragstellung mit der Projektumsetzung noch nicht begonnen sein. Auch können keine LEADER-Projekte in Gebieten der städtebaulichern Erneuerung („Stadtsanierung“) umgesetzt werden. Weitere Fördervoraussetzungen in LEADER teilt Ihnen Ihre Stadtverwaltung Eberbach oder die LEADER-Geschäftsstelle mit.
Wenn Sie gerade daran denken, eine der oben genannten Maßnahmen umzusetzen, dann lohnt sich ein Anruf bei der Stadtverwaltung Eberbach. Die Stadtverwaltung stellt in der Regel den Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle am Landratsamt in Mosbach her. Die Geschäftsstelle informiert bei allen Fragen rund um das LEADER-Programm. Weitere Informationen erhalten Sie über die LEADER Homepage: www.leader-neckar-odenwald-tauber.de. Wichtig ist noch der Hinweis, dass die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) über die neuen Förderanträge entscheidet. Dies erfolgt in den Aktionsgruppensitzungen.
Projekte in Eberbach
In Eberbach gibt es das LEADER-geförderte Projekt "Prima Klima". Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.









