Kontakt Stadt Eberbach
Stadtbauamt
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-262
Telefax 06271 87-440
bauamt@eberbach.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Gutachterausschuss
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses informiert Sie gerne zu folgenden Themen:
Kaufpreissammlung
Wertgutachten
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) sind aufgrund der Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Quadratmeter Grundfläche, der für eine Mehrzahl von Grundstücken eines Gebietes (Bodenrichtwertzone) ermittelt wird, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte haben ebenso wie Gutachten über den Verkehrswert bebauter oder unbebauter Grundstücke keine bindende Wirkung, so dass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Unter Berücksichtigung der Aufzeichnungen in der Kaufpreissammlung ergeben sich zum jeweiligen Ermittlungszeitpunkt folgende Werte:
Bodenrichtwerte für die Stadt Eberbach und Ortsteile zum 31.12.2008
Bodenrichtwerte für die Stadt Eberbach und Ortsteile zum 31.12.2010
Diese werden in den nachfolgenden Lageplänen in Bodenrichtwertzonen dargestellt:
Eberbach mit Neckarwimmersbach, Igelsbach,
Friedrichsdorf mit Badisch Schöllenbach
Nachrichtlich werden die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Schönbrunn aufgelistet:
Bodenrichtwerte der Gemeinde Schönbrunn und Ortsteile zum 31.12.2008
Bodenrichtwerte der Gemeinde Schönbrunn und Ortsteile zum 31.12.2010
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