Kontakt Stadt Eberbach
Kinder- und Jugendreferat
2.Obergeschoss
Im Gebäude der Musikschule
Bussemerstraße 2a
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-340
Telefax 06271 87-666
jugendreferat@eberbach.de
Jugendbus
Der Jugendbus fährt für Aktivitäten von und mit Eberbacher Kindern und Jugendlichen. Fahrten mit gemeinnützigem oder sozialem Hintergrund können ebenfalls im Einzelfall berücksichtigt werden. Entleihberechtigt sind daher grundsätzlich alle Jugendorganisationen in Eberbach bzw. solche Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche tätig werden (Wohlfahrtsverbände, Schulen, Vereine etc.). Der Jugendbus geht auf die Initiative „101 Eber für einen guten Zweck“ zurück. Mithilfe dieser Aktion konnte die Anschaffung des Jugendbusses durch den Lionsclub Eberbach, den Rotaryclub Eberbach und der Eberbacher Bürgerstiftung bewerkstelligt werden.
Auszug aus den „Regelungen über den Verleih des Jugendbusses“:
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Die Stadt Eberbach führt die regelmäßig erforderlichen Inspektionen durch. Ebenfalls ist der Jugendbus über die Stadt Eberbach versichert.
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Die Entleihe erfolgt über eine Terminabfrage und Terminreservierung beim städtischen Jugendreferat zu den üblichen Dienstzeiten. Die Reservierung erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt…“
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Der Fahrzeugschlüssel sowie die notwendigen Fahrzeugpapiere werden nur nach Unterschrift und Ausfüllen des erforderlichen Berechtigungsnachweises ausgehändigt. Dieser Berechtigungsnachweis ist im Jugendreferat erhältlich und kann zum Zeitpunkt der Übergabe übergeben bzw. ausgefüllt werden.
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Pro gefahrenen Kilometer werden € 0,25 in Rechnung gestellt. Bei Fahrten in die Partnerstadt Thonon oder außerhalb Deutschlands werden lediglich € 0,15 in Rechnung gestellt. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes bitten wird um Verständnis, dass ein Mindestbetrag von € 5,00 pro Ausleihe anfällt.
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Nach der Fahrt ist der Jugendbus vollgetankt (Diesel) und gereinigt zu übergeben. Das Fahrtenbuch ist zudem sorgfältig vom Fahrer zu führen.
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Der Jugendbus ist nach vereinbarter Nutzung wieder am regelmäßigen (oder vereinbarten) Abstellplatz abzustellen. Die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere mit ausgefülltem Fahrtenbuch sind nach der Fahrt wieder beim Jugendreferat vom Entleiher zurück zu geben.
Grundsätzlich gilt:
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Die Rechtstellung des Fahrers nach den straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Vorschriften sind durch den Fahrer einzuhalten.
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Vor Antritt der Fahrt ist die Betriebssicherheit des Jugendbusses zu prüfen.
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Für die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich der Fahrer/die Fahrerin verantwortlich!
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Der Entleiher, der Fahrer und die Mitfahrer verzichten im Falle eines Unfalls oder Defekts des Jugendbusses auf Schadensersatz- und Erstattungsansprüche aller Art gegen die Stadt Eberbach und stellen die Stadt frei von eventuellen gegen die Stadt gerichteten Haftungsansprüche Dritter.
Kontakt für die Ausleihe des Jugendbusses über das Jugendreferat:
Telefon: 06271/87-340
Fax: 06271/87-666
E-Mail: stadt@eberbach.de