Balkonkraftwerke – Förderung läuft 2024 weiter

Was sich ab 2024 alles ändert und was Sie dazu wissen müssen

Nach noch verhaltener Zuschussinanspruchnahme 2023 erhofft sich die Stadt Eberbach im Jahr 2024 eine Verbesserung bei der Anzahl der installierter Balkonkraftwerke zumal der Gesetzgeber, enorme Erleichterungen für Interessierte und Besitzer geschaffen hat, die im Folgenden aufgelistet sind.

1.) Steigerung der Leistung
Eine der bemerkenswertesten Änderungen in der Gesetzgebung betrifft die zulässige Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen. Während die bisherige Grenze bei 600 Watt lag, soll diese in 2024 auf 800 Watt angehoben werden. Mit dieser erhöhten Einspeisung können Sie nicht nur mehr Energie für Ihren Haushalt erzeugen, sondern auch leistungsstärkere Geräte ohne Bedenken in Betrieb nehmen.

2.) Mehr Solarzellen-Performance
In Einklang mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Technologie und um der Nachfrage nach höheren Energieerträgen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber auch hier reagiert. In 2024 können dann Photovoltaiksysteme mit Solarzellen, die eine beeindruckende Leistung von bis zu 2.000 Watt erbringen, installiert werden. Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Wechselrichter die 800-Watt-Marke nicht überschreitet,

3.) Einfacheres Anmeldeverfahren - Die administrative Seite bei der Installation von Balkonkraftwerken war für viele potenzielle Nutzer oft ein Hindernis. Mit dem neuen Gesetz genügt eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister aus dem die Netzbetreiber automatisch informiert, wodurch zusätzliche Kommunikationsschritte entfallen.

Bei Fragen zur Technik und zum Zuschussantrag wenden Sie sich bitte an:
Stadt Eberbach
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Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
klimaschutz@eberbach.de
Tel. 06271/87-209 oder 87-316

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