Teilflächennutzungsplan Windenergie

Entwicklung und Betrieb von Windenergieanlagen auf Waldflächen der Stadt Eberbach

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren und Bürgerentscheid

Die Stadt Eberbach beabsichtigt, eine städtische Grundstücksfläche auf der Gemarkung von Eberbach zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu realisieren. Es ist vorgesehen, das im Bereich der Konzentrationszone "Hebert" gelegene und im Eigentum der Stadt Eberbach befindliche Grundstück Flst.-Nr. 8641 der Gemarkung Eberbach zur Errichtung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an geeignete, leistungsfähige und erfahrene Unternehmen zu verpachten. Das in Frage kommende Gebiet für die Nutzung von Windenergieanlagen umfasst rund 91 ha mit überwiegend Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Eberbach befinden. Die betreffenden Waldflächen erstrecken sich dabei auf einer Höhenlage von ca. 475 bis 505 m über NN.

Diesbezüglich hat die Stadt Eberbach ein sogenanntes zweistufiges nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. An diesem Verfahren haben mehrere Bieter Interesse gezeigt und sich daran beteiligt.

Am 25.11.2021 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst: 

Beschluss:
 
Das städtische Grundstück Flst.-Nr. 8641 im Gewann „Hebert“ auf der Gemarkung Eberbach wird dem Bieter BayWa r.e. Wind GmbH für die Errichtung von Windkraftanlagen gemäß dem im Rahmen des durchgeführten nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren vorgelegtem Angebot und vorbehaltlich des positiven Votums der Bürger für die Errichtung eines Windparks im Gewann „Hebert“ durch einen Bürgerentscheid, zur Verfügung gestellt.

Der Bürgerentscheid wurde am 03.04.2022 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für die Verpachtung des städtischen Grundstückes Flst.-Nr. 8641 der Gemarkung Eberbach zur Errichtung von Windkraftanlagen durch die Firma BayWa r.e. Wind GmbH entschieden.
 

Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)

Nachdem die Aufhebung eines im Jahr 2012 bereits begonnenen Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes –Windenergie- erfolgt war, konnte ein die Gebiete der Verwaltungsverbände GVV Kleiner Odenwald sowie vVG Eberbach-Schönbrunn-Eberbach einbeziehender, neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Durch den gemeinsamen Ausschuss der vVG Eberbach-Schönbrunn wurde am 11.06.2015 der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan –Windenergie- gemäß der Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB vom 10.07.2014 gefasst. Von der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes sind sämtliche Gemarkungen der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn betroffen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.01.2017 erfolgte die Entscheidung zu einem Weisungsbeschluss für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vVG Eberbach-Schönbrunn. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit einem Vorsorgeabstand von 900 m zum Siedlungsrand von Wohngebieten errichtet werden können. Des Weiteren soll die Verwaltung beauftragt werden, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit und die nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmte Behördenbeteiligung durchzuführen. Dazu ist der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen nachdem eine Woche vor Beginn der Offenlegung ortsüblich darauf hingewiesen wurde. Am 09.03.2017 hat die erforderliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vVG Eberbach-Schönbrunn stattgefunden. Entsprechende Beschlussfassung ist erfolgt.

Die öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist am 04.05.2017 im Amtsblatt der Gemeinde Schönbrunn sowie am 05.05.2017 in der Rhein-Neckar-Zeitung und der Eberbacher Zeitung erfolgt.

Die öffentliche Unterrichtung hat in der Zeit vom 15.05.2017 bis einschl. 30.06.2017 stattgefunden. In diesem Zeitraum konnte der beschlossene Vorentwurf zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes -Windenergie- der vVG Eberbach-Schönbrunn im Rathaus der Stadt Eberbach sowie der Gemeinde Schönbrunn eingesehen werden.

In öffentlicher Sitzung am 26.04.2018 wurde der städtische Gemeinderat zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange informiert.

Über die Fortführung des Verfahrens muss aufgrund des durchgeführten Bürgerentscheids beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst werden. 

Vereinbarung Gemeindeverwaltungsverband (GVV) § 204 Baugesetzbuch (BauGB)

Zusammen mit dem GVV Kleiner Odenwald soll über eine geänderte, gemeinsame Flächennutzungsplanung für die uns umgrenzenden hochwertigen Landschaftsräume eine konkrete Windenergieplanung mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan –Windenergie- begonnen werden.
Die entsprechende Vereinbarung wurde am 10.07.2014 unterzeichnet.

 

Kontakt Stadt Eberbach

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